Mietvertrag

Bluecarrental-Autovermietung Bedingungen

Übergabe und Abholung:

Der Mieter hat ein Fahrzeug erhalten, das er geprüft und zu seiner vollen Zufriedenheit in einem akzeptablen und für den Zweck, für den er es mietet, geeigneten Zustand vorgefunden hat. Sie sind verpflichtet, das Fahrzeug und alle von uns zur Verfügung gestellten Dokumente, Werkzeuge, Zubehörteile und Ausrüstungen in demselben Zustand, in dem Sie es erhalten haben, an dem auf der Vorderseite dieser Seite angegebenen Ort und zu dem dort angegebenen Datum und Zeitpunkt zurückzugeben. Wir behalten uns das Recht vor, das Fahrzeug jederzeit ohne Vorankündigung und ohne Zustimmung des Mieters, jedoch auf Kosten des Mieters, an jedem Ort und mit jedem Mittel wieder in Besitz zu nehmen und zu nutzen, wenn: a) nach unserem Ermessen die Gefahr der Beschädigung oder des Verlusts des Fahrzeugs sowie das Risiko besteht, den Mietpreis oder eine andere fällige Entschädigung nicht zu erhalten, b) das Fahrzeug unter Verstoß gegen diesen Vertrag genutzt wurde, c) das Fahrzeug unter Verstoß gegen die griechischen Gesetze genutzt wurde. 
Das Fahrzeug wird mit der genauen Treibstoffmenge geliefert und entgegengenommen, andernfalls werden Zuschläge erhoben (siehe Absatz 5).

Verspätete Rückgabe:

Wenn Sie das Fahrzeug nicht zum vorgesehenen Rückgabetermin zurückgeben, müssen Sie einen vollen Miettag bezahlen. Wenn Ihre Verspätung dazu führt, dass der nächste Kunde seine Mietreservierung verschiebt oder verliert, wird Ihnen eine Entschädigung in Höhe der verlorenen Miete dieses Kunden in Rechnung gestellt. Nach Ablauf der Mietzeit haften Sie sowohl zivil- als auch strafrechtlich für die illegale Nutzung und den Besitz des Fahrzeugs.
Im Falle einer vorzeitigen Rückgabe des Fahrzeugs gibt es keine Rückerstattung oder sonstige Entschädigung.

Verlängerung der Mietdauer:

Wenn Sie den Mietzeitraum verlängern möchten, müssen Sie uns dies mindestens 24 Stunden vor Ablauf des Mietzeitraums schriftlich mitteilen. Wir müssen mit einer schriftlichen Genehmigung antworten, andernfalls gibt es keine Verlängerung und es gelten die Bedingungen von Artikel 2. Im Falle einer Mietverlängerung gelten die Bedingungen des ursprünglichen Vertrags, sofern nicht anders angegeben.

 Schäden:

Schäden oder Verluste, die unter den folgenden Umständen entstehen, sind nicht durch die "Selbstbeteiligung" gedeckt und müssen von Ihnen in voller Höhe bezahlt werden, unabhängig von einer Versicherung: (a) bei Verstößen gegen die griechische Straßenverkehrsordnung oder gegen griechische Gesetze, (b) bei Verstößen gegen die Bestimmungen dieses Vertrags, (c) bei Fahrten abseits der Straße (siehe auch Absatz 6. h für zusätzliche Kosten im Zusammenhang mit Off-Road-Fahrten), (d) bei Fahrten außerhalb der Grenzen Kretas, (e) während des Be- und Entladens oder des Transports des Fahrzeugs mit Schiffen, Zügen oder anderen Transportmitteln, (f) bei Beschädigung oder Verlust der von uns zur Verfügung gestellten Ausrüstung und des Zubehörs, (g) bei Schäden am unteren Teil des Fahrzeugs (Ölwanne des Motors, Auspuffrohre, Motorschutzbleche usw.), (h) bei Schäden an den Reifen und Rädern einschließlich Reifenpannen. Wenn ein Schaden am Fahrzeug auftritt oder ein mechanisches Problem auftritt, müssen Sie dies unverzüglich melden. Bei Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch oder Missbrauch des Fahrzeugs verursacht werden, bleiben Sie verantwortlich (a) für den Mietpreis für den Rest der noch verbleibenden Mietdauer und (b) für die Kosten, die durch die Stornierung oder Verschiebung der Vermietung des Fahrzeugs an künftige Kunden aufgrund seiner Nichtverfügbarkeit entstehen. Wenn ein Fahrzeug verunglückt ist oder einen mechanischen Defekt hat und nicht weiter gefahren werden kann, ist das Unternehmen nicht verpflichtet, ein anderes Fahrzeug zu ersetzen oder zu liefern, und der Mieter kann keine Entschädigung für den nicht genutzten Teil des Mietzeitraums verlangen. Wenn Bluecarrental in der Lage ist, ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung zu stellen, kann dieses Verfahren für den Mieter mit zusätzlichen Kosten verbunden sein, die (die Kosten) von der Entfernung und der Art der Lieferung abhängen. Der Mieter wird über die Kosten informiert und die Lieferung des Ersatzfahrzeugs erfolgt nur, wenn er diese zusätzlichen Kosten schriftlich (per SMS oder E-Mail oder einer anderen Nachrichtenanwendung) akzeptiert.

Zusätzliche Kosten:

Zusätzlich zu den in den Abschnitten 2, 4 und 5 genannten Kosten müssen Sie dem Unternehmen am Ende des Mietzeitraums, sofern nicht anders vereinbart, die folgenden Beträge zahlen: Betankungsgebühren, wenn das Fahrzeug nicht mit dem gemieteten Kraftstofftank zurückgegeben wird. Alle Bußgelder, Strafen, Bußgelder, Gerichtskosten und andere Kosten, die dem Unternehmen aufgrund der unrechtmäßigen Nutzung des Fahrzeugs durch den Mieter auferlegt werden oder auferlegt werden sollen. Der Mieter oder der zusätzliche Fahrer, der auf der Vorderseite dieses Vertrages genannt ist, ist weiterhin für alle illegalen Handlungen verantwortlich. Gebühren für den Transport des Fahrzeugs im Falle der Rückgabe des Fahrzeugs an einem anderen als dem auf der Vorderseite dieses Vertrags angegebenen Ort ohne schriftliche Zustimmung des Unternehmens. Alle Gebühren unterliegen einer abschließenden Prüfung. 

Nutzung des Fahrzeugs und Verantwortung des Mieters:

Das Fahrzeug darf nur vom Mieter oder einem von Automin SA autorisierten und auf dem Mietvertrag als zusätzlicher Fahrer eingetragenen Mieter benutzt werden. Die Fahrer müssen ihre gültigen Führerscheine und Ausweise vorlegen. Es wird von Ihnen erwartet, dass Sie sich gut um das Fahrzeug kümmern, es in gutem Zustand halten usw. und sich generell umsichtig verhalten. 
Haustiere sind in den Fahrzeugen nicht erlaubt, es sei denn, es handelt sich um eine spezielle Schutzbox, wie sie in Flugzeugen verwendet wird. Jegliche Schäden, die durch Haustiere im Auto verursacht werden, müssen bezahlt werden; die Kosten hängen von der Art des Schadens ab. Der Mieter ist verpflichtet, die Reinigungskosten bis zu 100 Euro zu übernehmen.
Das Unternehmen hat ein striktes Rauchverbot in allen Fahrzeugen. Das Unternehmen wird dem Mieter eine besondere Reinigungsgebühr in Rechnung stellen, wenn ein zurückgegebenes Fahrzeug eine besondere Behandlung benötigt, um jegliche Spuren des Rauchens zu entfernen.
Jegliche Reparatur des Fahrzeugs durch Sie oder eine andere Person ist ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Unternehmens verboten.  Das Fahrzeug darf Kreta nicht verlassen und nicht auf ein Schiff oder ein anderes Transportmittel verladen werden, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Unternehmens. Die Fahrzeuge dürfen nicht benutzt werden: (a) zur Beförderung von Eigentum oder Personen gegen Entgelt, (b) zum Antreiben oder Ziehen von anderen Fahrzeugen, Anhängern oder anderen Gegenständen, (c) zur Teilnahme an oder zum Verfolgen von Rallyes, Rennen oder Wettbewerben jeglicher Art, (d) zur Untervermietung durch den Mieter an Dritte, (e) für Zwecke, die gegen griechisches Recht verstoßen, (f) wenn der Mieter oder der zusätzliche Fahrer des Fahrzeugs unter Alkoholeinfluss steht, halluzinatorischen Drogen, Betäubungsmitteln, Barbituraten oder anderen Substanzen, die das Bewusstsein oder die Reaktionsfähigkeit beeinträchtigen, (g) unter Verstoß gegen Zoll-, Verkehrs- oder andere Vorschriften, (h) durch andere Personen als den Mieter und den zusätzlichen Fahrer, die auf der Vorderseite dieses Vertrages genannt sind, (i) um illegale Transporte durchzuführen oder illegale Handlungen vorzunehmen. Sie verpflichten sich, (a) nicht zu versuchen, das Fahrzeug zu verkaufen, zu veräußern oder in irgendeiner Weise zu belasten, (b) das Fahrzeug, einschließlich aller Kennzeichnungen, nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Unternehmens zu verändern. Sie sind während des Mietzeitraums allein für die Zündschlüssel verantwortlich. Sollten diese verloren gehen oder gestohlen werden, sind Sie für den Ersatz bis zu einem Höchstbetrag von 400 Euro verantwortlich. Darüber hinaus sind Sie für die Kosten eines eventuellen Expressversandes von Ersatzschlüsseln an Sie verantwortlich. Sollte der Fahrer nicht in der Lage sein, das Fahrzeug am vereinbarten Ort abzuliefern, egal aus welchem Grund, behalten wir uns das Recht vor, Ihnen die Kosten für die Verlegung des Fahrzeugs in Rechnung zu stellen. Diese Kosten variieren je nachdem, wo das Fahrzeug abgestellt wurde. 
Verbot der Off-Road-Nutzung:
Das Fahren eines Fahrzeugs auf nicht asphaltierten Straßen gilt als Verstoß gegen unsere Mietbedingungen. Jegliche Kosten oder Schäden, die an diesen Orten entstehen, werden dem Kunden in Rechnung gestellt: Transportkosten, Ersatzteile und Arbeitskosten. Wir haben auch das Recht, das Auto von Ihnen ohne Entschädigung oder Rückerstattung des Mietbetrags zu nehmen. 

Entschädigung:

Sie erklären sich ausdrücklich damit einverstanden, dass das Unternehmen nicht für Verluste oder Schäden verantwortlich ist, die Sie oder Dritte während der Mietzeit erleiden, und dass kein Anspruch gegen das Unternehmen aus dem oben genannten Grund erhoben werden kann.
Weder das Unternehmen noch seine Mitarbeiter können individuell oder kollektiv in irgendeiner Weise für Vorfälle im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Mietvertrags haftbar gemacht werden, die zu Verletzungen, Tod oder Schäden des Mieters, seines Eigentums oder seiner Erben oder Bevollmächtigten führen könnten.

Unfälle:

Im Falle eines Unfalls oder eines anderen Vorfalls (Brand, Diebstahl usw.) sind Sie verpflichtet, unverzüglich Folgendes zu tun: (a) keine Haftung oder Schuld und Ansprüche Dritter in irgendeiner Weise, direkt oder indirekt, anzuerkennen. Notieren Sie die Namen und Adressen von Augenzeugen sowie den Namen und die Adresse des Fahrers und die Daten des Fahrzeugs, mit dem das Motorrad zusammengestoßen sein könnte. (c) Benachrichtigen Sie die Polizei, um die Haftung des Dritten zu prüfen und eventuelle Verletzungen zu versorgen. (d) Setzen Sie sich unverzüglich telefonisch oder auf andere Weise mit dem Unternehmen in Verbindung und handeln Sie gemäß den Anweisungen des Unternehmens. (e) Holen Sie alle relevanten Informationen von Dritten ein. (f) Fotografieren Sie den Unfallort und die an dem Unfall beteiligten Fahrzeuge, falls möglich. Der Mieter muss innerhalb von 24 Stunden einen Unfallbericht ausfüllen und unterschreiben und alle relevanten Dokumente oder Informationen an die Gesellschaft senden. (g) Sie erklären sich damit einverstanden, alle von der Gesellschaft in Bezug auf den Unfall vernünftigerweise geforderte Unterstützung zu leisten, einschließlich der Bereitstellung von Erklärungen, Informationen und Dokumenten, und werden vor Gericht erscheinen, um Beweise zu erbringen und sich mit den Anwälten der Gesellschaft zu treffen, wie es in Bezug auf alle rechtlichen Schritte, die in Verbindung mit der Anmietung des Fahrzeugs entstehen, erforderlich ist.
Schäden an der Innenausstattung des Fahrzeugs (Polsterung, Armaturenbrett, Sitze, CD-Rom, Verlust des Autoschlüssels) sowie an Spiegeln, Radabdeckungen und Antennen sind nicht versichert, es sei denn, sie wurden durch einen Unfall verursacht. Reifen sind nur dann versichert, wenn der Mieter die Reifenversicherung abgeschlossen hat.

Sonstiges:

(a) Das Fahrzeug ist immer Eigentum von Automin SA. Es handelt sich um einen reinen Mietvertrag. Der Mieter ist in keiner Weise und in keinem Fall der Vertreter des Unternehmens. Der Mieter erkennt an, dass er keine anderen Rechte als die in diesem Vertrag genannten erwirbt. (b) Während der Anmietung haften alle zusätzlichen Fahrer gesamtschuldnerisch gegenüber dem Vermieter.
(c) Falls dieser Vertrag von einem Vertreter des Mieters unterzeichnet wird, haftet dieser ebenfalls gesamtschuldnerisch mit dem Mieter. (d) Diese Vereinbarung ersetzt alle anderen früheren schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen zwischen dem Unternehmen und dem Mieter. (e) Das Unternehmen kann auf keines seiner Rechte, die sich aus dem Gesetz und diesem Vertrag ergeben, verzichten. (f) Jegliche Änderung der Bedingungen dieses Vertrages ist nicht gültig, wenn sie nicht schriftlich vereinbart wurde. (g) Der Mieter erklärt sich damit einverstanden und akzeptiert, dass alle oben genannten Bedingungen sowohl im Falle eines Erstvertrages mit dem Unternehmen als auch im Falle einer Verlängerung der Mietdauer und/oder eines Ersatzes des Motorrads durch ein anderes gültig sind. (h) Im Falle einer Abweichung zwischen den Kopien und dem Original dieses Vertrages hat das im Besitz des Unternehmens befindliche Original stets Vorrang. (I) Die Vertragsparteien erkennen an und akzeptieren, dass alle Bestimmungen dieses Vertrages wesentlich und grundlegend für dessen Zweck sind. (j) Wenn Sie gegen die Bedingungen dieses Vertrages verstoßen haben oder wenn Sie auf illegale Weise oder unter Verletzung der griechischen Straßenverkehrsordnung gefahren sind, sind Sie verpflichtet, das Unternehmen für alle Verluste und Schäden zu entschädigen, die das Unternehmen erlitten hat.

Gerichtsstand:

Dieser Vertrag unterliegt der griechischen Gesetzgebung und alle Streitigkeiten, die zwischen dem Unternehmen und dem Mieter aus diesem Vertrag entstehen können, unterliegen der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte von Heraklion, Kreta, Griechenland.

.